Der Hebesatz für die Grundsteuer A, sie gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, wird von 290 auf 305 Punkte angehoben, für die Grundsteuer B, alle anderen Grundstücke außer den land- und forstwirtschaftlich genutzten, werden statt bisher 470 Punkte nun 495 Punkte berechnet. Die entsprechenden Heranziehungsbescheide, so das städtische Presseamt, werden ab Freitag, 10. Juni, verschickt. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der Stadt Aachen war neben anderen Maßnahmen auch die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern unumgänglich. Trotz dieser Erhöhung gehört Aachen nicht zu der Gruppe der Spitzenreiter bei der Höhe der Grundsteuer. Im Spitzenbereich liegt der Hebesatz in Nordrhein-Westfalen bei 590 Prozentpunkten.
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