Im Bereich der Stadt Aachen werden zur Zeit die so genannten Heranziehungsbescheide für die Erhebung der Grundsteuer verschickt.
Aufgrund eines organisatorischen Fehlers beim it-Dienstleister der Stadt, so das städtische Presseamt, sind rund 5 000 Bescheide doppelt versandt worden. Betroffen hiervon sind Grundbesitzer, die ihre Wohnadresse im Postleitzahlbereich 52 074 haben. Selbstverständlich sind die Grundbesitzabgaben aber nur einmal fällig, so das städtische Presseamt.
10.06.2011 09:13 —
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