Bei der momentanen Wetterlage geschieht die Benutzung der Waldwege auf eigene Gefahr.
Das Aachener Gemeindeforstamt weist darauf hin, dass es sich bei fast allen Waldwegen und Forststraßen im Aachener Wald juristisch um Privatwege handelt, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die Benutzung durch Besucher erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, zum Beispiel bei Unfällen durch herabfallende Äste oder Schnee- und Eisglätte, kann der Waldeigentümer nicht haftbar gemacht werden. Es wird empfohlen, den Wald bei Sturm zu meiden.
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