Am Sonntag, 10. März, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen, ob das Projekt der Campusbahn in Aachen fortgeführt wird. Der Rat der Stadt Aachen hatte am 19. Dezember die Abhaltung eines Ratsbürgerentscheides beschlossen, am Mittwochabend, 30. Januar, verabschiedete er eine Satzung, die die generelle Durchführung von Bürgerentscheiden im Einzelnen regelt.
Sie entspricht den Bestimmungen der Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen.
Abstimmungsheft schon jetzt online
Die Abstimmungsunterlagen werden Mitte Februar verschickt. Spätestens am 16. Februar werden sie bei allen abstimmungsberechtigten Bürgern, die zum Stichtag am 3. Februar in Aachen gemeldet sind, angekommen sein.
Dazu gehören sowohl deutsche Staatsangehörige als auch Bürger aus anderen Ländern der Europäischen Union, die in Aachen mit Erstwohnsitz gemeldet und mindestens 16 Jahre alt sind. Ein Abstimmungsheft ist diesen Unterlagen beigelegt.
Dieses ist schon jetzt unter www.aachen.de/ratsbuergerentscheid einsehbar. Darin legen die im Rat der Stadt Aachen vertretenen Fraktionen, die Verwaltung, der Oberbürgermeister, die Vertreter einer
Bürgerinitiative sowie einzelne Ratsherren ihre Positionen zur Campusbahn in einer festgelegten Reihenfolge dar. Außerdem enthält es Hinweise zum Verfahrensablauf.
Auch Briefwahl ist möglich
82 Abstimmungslokale stehen am Sonntag, 10. März, von 8 bis 18 Uhr im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung. Ob sie barierrefrei zugänglich sind, ist auf der Abstimmungskarte vermerkt. Grundsätzlich kann man nur in dem Abstimmungslokal, das auf der Benachrichtigung angegeben ist, an der Abstimmung teilnehmen.
Wenn doch ein anderes gewünscht wird, muss rechtzeitig ein Abstimmungsschein beantragt werden. Dies ist noch bis Freitag, 8. März, um 18 Uhr bei den Bezirksämtern oder im Verwaltungsgebäude
am Hauptbahnhof, Hackländerstraße 1, möglich.
Auch für die Abstimmung per Brief gilt diese Frist: Mit dem Personalausweis können bis zu diesem Termin die Unterlagen dort persönlich in Empfang genommen werden. Wer die Briefabstimmungsunterlagen vorher per Post beantragen möchte, muss die Zeit berücksichtigen, die die Deutsche Post benötigt, um die Briefe zuzustellen. Man sollte den schriftlichen Antrag also spätestens am 1. März in den Briefkasten werfen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Denn bei der Briefabstimmung gilt: Es können nur Stimmzettel berücksichtigt werden, die am 10. März um 16 Uhr in der Hackländerstraße 1 eingetroffen sind.
Ergebnis noch am selben Abend
Zur Abstimmung mitzubringen ist der Personalausweis oder Reisepass. Bürger aus anderen EU-Staaten müssen ihre Identitätskarte vorlegen. Falls ein Abstimmungsschein beantragt wurde, muss dieser ebenfalls mitgebracht werden. Es empfiehlt sich, die Abstimmungskarte vorzulegen, um den Abstimmungshelfern die Suche in den Abstimmungslisten zu erleichtern.
Es ist jedoch auch möglich, ohne Abstimmungskarte am Bürgerentscheid teilzunehmen.
Das Ergebnis der Abstimmung wird Oberbürgermeister Marcel Philipp bereits am Abend des 10. März im Krönungssaal des Rathauses bekannt geben. Ab 18 Uhr ist das Rathaus geöffnet. Auch auf der Internetseite „www.aachen.de/ratsbuergerentscheid“ wird es veröffentlicht. /// red.
Foto-Montage: HJPplaner
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