Am Montag hat das Landgericht Aachen mit einem Beschluss per einstweiliger Verfügung und ohne mündliche Verhandlung die Sprengung verboten.
Doppeltes Verbot
Nachbarn hatten eine Klage eingereicht. Dabei würden zahlreiche Gutachten belegen, dass bei den Sprengungen nichts passieren kann, so Detlev Karsten, Geschäftsführer der Lousberg Höfe GmbH .
Zusätzlich wird vor dem Aachener Verwaltungsgericht geklagt. Und zwar gegen die Stadt. Die hatte die Sprengarbeiten durch ihre Bauaufsicht letzte Woche genehmigt. Das Verwaltungsgericht teilte am Mittwoch mit, die Lockerungssprengungen ebenfalls zu untersagen.
Neues Verfahren
Am Dienstag wurde sich daraufhin bei einer Ortsbegehung von Bauherrin, Sprengunternehmen, Stadt und Bezirksregierung auf ein neues Sprengverfahren geeinigt. Dieses sei noch sicherer und sollte deshalb auch umgehend vom Verwaltungsgericht genehmigt werden.
Die beiden Verbote bestehen im Moment unabhängig voneinander. Auch wenn das Verwaltungsgericht eine Klage gegen die städtische Genehmigung zurückweisen würde, ist das Verbot des Landgerichts immer noch einzuhalten.\ lo
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