Am 20. Januar wird im Finanzausschluss und letztlich am 28. Januar im Stadtrat entschieden, ob die Grundsteuer B von 495 auf 520 (+6%) angehoben werden soll. Der Entschluss ist jedoch schon so gut wie fest, denn die schwarz-rote Mehrheit hatte sich in ihren Etatberatungen für diesen Schritt ausgesprochen.
An der Grundsteuer führt kein Weg vorbei und somit werden alle betroffen sein, egal ob Hausbesitzer oder Mieter. Ab dem 1. Januar soll der Aufschlag rückwirkend gelten.
Erst 2016, jetzt doch 2015
In Kämmerin Annekathrin Grehlings Etatentwurf aus dem Herbst 2014 war noch die Rede von einer Anhebung der Grundsteuer ab 2016. Jetzt soll dies doch schon in diesem Jahr auf die Steuerzahler zukommen.
Zu Unrecht ist dies allerdings nicht, da die Zahlen der Gewerbssteuer 2014 eher enttäuschend waren und mit knapp 180 Millionen Euro 20 Millionen weniger einbrachten als geplant.
Keine festen Größen in den städtischen Einnahmen
Die einzige feste Größen in den städtischen Einnnahme ist die Mehreinnahme mit jährlich 2,6 Millionen Euro.
Ansonsten schwanken die Zahlen bei Gewerbs-, Einkommens- und Umsatzsteuer im Laufe der Jahre enorm.
Weitere Steueranhebungen
2011 wurde die Grundsteuer bereits um rund 5% angehoben. An der Gewerbesteuer soll sich zunächst nichts ändern, da diese bereits im Vorjahr angehoben wurde.
Neu eingeführt wird die „Wettbürosteuer“, hier geht es allerdings nur um Einnahmen im sechstelligen Bereich. Darüber hinaus soll nun auch erstmals an der Zweitwohnsitzsteuerschaube gedreht werden.
Vergleich mit anderen NRW-Kommunen
Im Vergleich der Verwaltung in Sachen Grundsteuer mit anderen NRW-Kommunen liegt Köln mit 515 Punkten knapp unter dem neuen Satz. 19 andere Städte, wie das überschuldete Essen oder Duisburg, liegen teils deutlich darüber. / lep
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