Vorgesehen sind drei Plätze pro Eingangsklasse, das bedeutet ab dem Schuljahr 2015/2016 kann jede neu gebildete 5. Klasse bis zu drei Kinder mit Förderbedarf aufnehmen. Die Maßnahme folgt einer Vorschrift des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom Sommer 2014, die die Schaffung entsprechender Plätze an Regelschulen festlegt.
Klassenstärke wird reduziert
Gleichzeitig wird die Klassenstärke jeweils reduziert, da die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Förderbedarf aufwendiger ist. Insgesamt fallen an den vier Gesamtschulen 44 Plätze für Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf weg, an den Gesamtschulen Brand, Maria-Montessori und der Heinrich-Heine je 12 Plätze und an der vierten Gesamtschule acht.
Die Schaffung der neuen Inklusionsplätze und die Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwerts wurden in der letzten Sitzung des Schulausschusses der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis genommen, so die Pressestelle der Stadt Aachen. \ ms
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