Nachdem eine Anzeige gegen Laschet wegen Falschbeurkundung im Amt und Betrug eingegangen war, hatte die Staatsanwaltschaft geprüft, ob ein hinreichender Anfangsverdacht für eine Anklage besteht.
Steuer-Problem bleibt bestehen
Die Staatsanwaltschaft machte aber keine Angaben über ein mögliches Steuerverfahren. Laschet hatte zugegeben ein Buchhonorar in Höhe von 4000 Euro als Spende abgesetzt zu haben.
Auch wenn die Notenaffäre damit juristisch für den Landes- und Fraktionsvorsitzenden der CDU ausgestanden ist, bleibt ein erheblicher Image-Schaden.
Die RWTH Aachen hat mittlerweile die Klausuren annulliert. \ mz
WEITEREMPFEHLEN