Am 1. Februar ist es so weit: Aachen wird zur Umweltzone. Ausnahmegenehmigungen werden nur von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt im Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße 20, Zimmer 410 vergeben.
Nachfragen und Hilfe
Der erste Februar rückt immer näher und die Fragen zur Umweltzone und Ausnahmeregelungen häufen sich.
Für die Erteilung besagter Regelungen ist einzig die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen zuständig.
Hier können Fragen telefonisch (0241-4326863) oder per Mail (umweltzone@mail.aachen.de) ausführlich und schnell beantwortet werden.
Ausnahmen für Privatpersonen und Gewerbe
Eine Ausnahme von den neuen Verkehrsregelungen können Privatpersonen und Gewerbetreibende beantragen, auch Halter von Bussen und Wohnmobilen haben diese Möglichkeit.
Abgesehen davon können auch „allgemeine Befreiungen“, „Befreiungen von Amtswegen“ und Ausnahmeregelungen für Bewohner und ansässige Gewerbe vergeben werden.
Die Beurteilung der Umstände liegt allerdings bei der Verkehrsbehörde.
Für Informationen über die Ausnahmen beim Straßenverkehrsamt der Städteregion im Gewerbegebiet Aachener Autobahnkreuz oder den Fachbereich Umwelt in der Reumontstraße wird empfohlen, sich an die Straßenverkehrsbehörde oder die Internetseite der Stadt Aachen zu wenden.
Grün fahren
Das Straßenverkehrsamt ist im Besitz der grünen Plaketten. Diese können entweder persönlich abgeholt oder per Post versandt werden.
Zur Bestellung der Feinstaubplakette finden Sie Öffnungszeiten und Kontaktdaten auf der Webseite des Straßenverkehrsamtes.
Die Umweltzone ist eine von 37 Maßnahmen des neuen Luftreinhalteplans der Stadt, der seit 2015 verfolgt wird. \ kv
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