Aufgrund der immer weiter ansteigenden Infektionszahlen haben Bund und Länder zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Diese sollen zunächst bis Ende November gelten.
Im Zentrum steht hierbei die Kontaktbeschränkung. Während Schulen und Kindergärten weiterhin geöffnet bleiben, sollen private Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher nur noch mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts gestattet. Verstöße gegen diese Maßnahme können von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden. Auch sollen die Bürgerinnen und Bürger auf private Reisen, Tagesausflüge und Besuche verzichten. Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur noch zu nicht-touristischen Zwecken zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus soll das öffentliche Leben durch umfangreiche Schließungen wieder größtenteils heruntergefahren werden. Dies betrifft vor allem die Unterhaltungsindustrie und das Gastgewerbe. Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen ab Montag geschlossen bleiben. Nur der Außer-Haus-Verkauf bleibt gestattet.
Auch geschlossen werden Freizeiteinrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos und Freizeitparks sowie Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Anbieter von Outdoor- und Indoor-Freizeitaktivitäten, Sportstätten und Fitnessstudios. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen sind untersagt.
Neben Gastronomie und Unterhaltungen sind Schließungen auch für auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich Körperpflege, also Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliches, vorgeschrieben.
Anders als im Frühjahr bleibt der Einzelhandel jedoch verschont. Hier gelten weiterhin die Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
Bund und Länder haben weitere Hilfsmaßnahmen für Unternehmen angekündigt, die von den Einschränkungen betroffen sind.
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