Die Zahl der Neuinfektionen ist deutschlandweit immer noch sehr hoch. Deshalb haben Bund und Länder die seit November geltenden Regelungen und Kontaktbeschränkungen, wie die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, bis zum 10. Januar 2021 verlängert. Außerdem gelten ab dem 16. Dezember neue Maßnahmen.
Teile des Einzelhandels sowie Friseursalons werden vorübergehend geschlossen. Davon ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken und Drogerien, Babyfachmärkte, Sanitäts- und Reformhäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker. Ebenfalls können Auto- und Fahrradwerkstätten öffnen sowie Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons. Auch Zeitungen, Tierbedarf und Futtermittel dürfen weiter verkauft werden.
In Schulen in NRW ist ab sofort die Präsenzpflicht aufgehoben, die Weihnachtsferien finden vom 19. Dezember bis zum 10. Januar 2021 statt. Dasselbe soll für Kitas gelten.
Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Das bedeutet, dass private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten grundsätzlich nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sind, maximal dürfen fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit.
An den Weihnachtstagen, also vom 24. bis zum 26. Dezember dürfen sich vorübergehend mehr Personen zusammenfinden. Die Personen des eigenen Hausstand dürfen dann mit vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung der Anzahl nicht mit. An Silvester gilt hingegen ein bundesweites Versammlungsverbot. Auf belebten Plätzen und Straßen wird Pyrotechnik untersagt. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten.
Am 5. Januar 2021 soll dann entschieden werden, wie es ab dem 11. Januar 2021 weitergehen soll.
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