Seit November befindet sich Deutschland im Lockdown, doch so richtig wollen die Infektionen nicht zurückgehen. Eine weitere Gefahr geht nun auch von Virus-Mutationen aus. Daher haben Bund und Länder den sogenannten Lockdown erneut verlängert. Voraussichtlich bis zum 7. März heißt es weiterhin: Homeoffice, geschlossene Cafés und Boutiquen und leere Hotelzimmer. Kanzelrin Angela Merkel verweist darauf, dass die Zeitspanne bis Mitte März wegen der Virusmutanten essenziell ist. Laut Informationen des WDR kann das Robert-Koch-Institut noch keine belastbaren Zahlen zu den Mutationen veröffentlichen, da es noch zu viel Unsicherheit rund um die Entwicklung der Corona-Situation in den nächsten Wochen gibt.
Folgendes giltz nach der Bund-Länder-Konferenz am 10. Februar:
Schulen und Kitas
Bildungs- und Betreuungsangebote sollen zuerst die Möglichkeit haben, wieder zu öffnen. Wann und wie genau ist nun erstmalig seit Beginn der Pandemie Entscheidung der einzelnen Bundesländer. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) kündigte nach der Runde an, dass die schrittweise Öffnung der Schulen in NRW am 22. Februar beginnen soll. Den Anfang machen laut Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) Grund- und Förderschulen sowie Abschlussklassen, in denen Schüler:innen abwechselnd im Präsenz- und Distanzunterricht sitzen sollen.
Friseursalons
Am 1. März ist es soweit: Die Corona-Mähne kann ab. Unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen dürfen Friseursalons wieder öffnen. Das heißt etwa, dass die Kundschaft vorab einen Termin reservieren muss und dass beim Besuch medizinische Masken getragen werden müssen. Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wie Fußpflege dürfen aber ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner wieder öffnen.
Handel und Kultur- und Freizeitbereich
Bundesländer dürfen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 zudem weitergehende Lockerungen für den Einzelhandel und Museen beschließen. Lockerungsmöglichkeiten in den Bereichen Kultur, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe werden bei der nächsten Bund-Länder-Konferenz am 3. März entwickelt. Auch der Bereich Amateur- und Breitensport wird mindestens bis zum 7. März ruhen.
Kontakte
Weiterhin gilt, dass sich Menschen jeweils nur mit maximal einer Person außerhalb des eigenen Haushalts treffen sollen.
Pflicht zum Tragen von Masken
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Arztpraxen gilt eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken. Vorgeschrieben sind daher in diesen Bereichen so genannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht im ÖPNV, in Handelseinrichtungen und Arztpraxen unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.
Homeoffice
Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, muss Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice angeboten werden. Hierzu hat der Bund am 20. Januar 2021 entsprechende Regelungen erlassen. Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sind medizinische Masken künftig Pflicht; diese Masken sollen die Unternehmen den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Auch dies ergibt sich unmittelbar aus der neuen Bundes Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Gottesdienste
Auch bei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen und anderen Zusammenkünften zur Religionsausübung sind statt Alltagsmasken nun medizinische Masken zu tragen.
Außerdem müssen Religionsgemeinschaften, die keine den Regelungen der Coronaschutzverordnung entsprechenden Schutzkonzepte vorgelegt haben, ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern beim zuständigen Ordnungsamt vorab anzeigen.
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