Die Marke von 150 wurde am Mittwoch (05. Mai) mit 145, am Donnerstag mit 133, am Freitag mit 124, am Samstag mit 112 und heute mit 114 unterschritten (Der Sonntag ist kein Werktag und wird deshalb nicht mitgezählt). Damit lag der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter 150. Mit Wirkung ab dem 12. Mai 2021 tritt die Regelung nach § 28b Absatz 2 Satz 4 IfSG (Schwellenwert von 150) damit wieder außer Kraft.
Voraussetzung für den Zutritt im Rahmen von „click & meet“ ist weiterhin ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. In der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 wurden vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt.
Weitere Maßnahmen der Bundes-Notbremse werden auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen inklusive der Stadt Aachen noch nicht aufgehoben. Auch hierfür gilt wieder die Regel: Der Inzidenzwert muss an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Schwellenwert - in unserem Fall unter dem Wert von 100 liegen - bevor das Land Nordrhein-Westfalen die Aufhebung weiterer Maßnahmen festlegt.
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