Aachen atmet auf: Da die 7-Tage-Inzidenz in der Städteregion stabil unter 100 lag, gelten seit Sonntag, 30. Mai neue gelockerte Regeln. In manchen Situationen ist jedoch nach wie vor ein tagesaktueller negativer Schnelltest vonnöten, dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Vollständig Geimpfte und Genesene werden den Getesteten gleichgestellt.
Hier ein Überblick über die neuen Regeln:
Seit Sonntag, 30. März ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zudem sind nun Treffen im öffentlichen Raum von beliebig vielen Angehörigen aus zwei Haushalten erlaubt.
Kleine Außen-Einrichtungen wie Minigolfanlagen, Kletterparks, Hochseilgarten dürfen wieder öffnen. Um sie zu betreten wird ein tagesaktueller negativer Schnelltest benötigt. Dies gilt ebenso für Ausflugsfahrten mit Schiffen oder ähnlichem.
Kulturangebote sowie Sportveranstaltungen im Freien mit bis zu 500 getesteten Zuschauern sind wieder erlaubt, ebenso Konzerte in Innenräumen und Theater-, Oper- und Kinovorstellungen mit bis zu 250 getesteten Personen. Darüber hinaus sind kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen und das Schwimmen im Freibad mit Test möglich.
Die Aachener Schimmhallen öffnen am 7. Juni wieder ihre Türen, ebenso die Liegewiese am Hangeweiher.
Auch ein Besuch der Außengastronomie ist wieder erlaubt. Voraussetzung hierfür ist weiterhin ein tagesaktueller negativer Schnelltest. Außerdem gilt vor Ort eine Platzpflicht. Das Umkreis-Verzehrverbot fällt weg.
Auch die Kinos machen sich wieder auf Besucher gefasst. Hier ist für das Cineplex Aachen eine Wiedereröffnung für den 1. Juli geplant.
Für den Tourimus gilt: Autarke Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) sind mit Schnelltest erlaubt, Hotels dürfen ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie öffnen. Auch hier ist ein negativer Test vonnöten.
Am Montag, 31. Mai kehren alle Schulen zum Präsenzunterricht zurück. Auch außerschulische Bildungsangebote können ohne Personenbegrenzung in Präsenz stattfinden, in Innenräumen gilt hierbei eine Testpflicht. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten in Innenräumen ist mit höchstens 5 Personen zulässig. Für die Kinder- und Jugendarbeit gilt: Gruppenangebote dürfen innen höchstens mit 10, außen höchstens mit 20 jungen Menschen mit negativem Test stattfinden. Eine Testpflicht besteht auch bei Ferienangeboten und Ferienreisen. Für Kitas ist die Rückkehr in den Regelbetrieb ab Montag, den 7. Juni geplant.
Auch der Einzelhandel darf lockern: Hier fallen sowohl die Testpflicht als auch die Terminvereinbarungspflicht („Click & Meet“) weg. Dies gilt auch für Friseure und ähnliche Betriebe. Im Einzelhandel gilt in der Regel eine Kundenbegrenzung von einer Person pro 20qm Verkaufsfläche. Messen und Ausstellungen sind mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept möglich.
In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen müssen weiterhin Masken des Standards FFP2, KN95 oder N95 getragen werden.
Weitere Infos zu den aktuellen Entwicklungen gibt’s hier.
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