Spätestens ab dem 20. März soll wieder eine gewisse Normalität in das Leben der Bürgerinnen und Bürger einkehren, sofern davon nach zwei Jahren der Corona-Pandemie die Rede sein kann. Was war damals eigentlich „normal“? Unter anderem der Besuch von Konzerten.
Gerade die Eventbranche hat das Coronavirus bekanntermaßen besonders hart ge-troffen. An so mancher Pinnwand dürften Tickets verstauben, die eigentlich längst gegen den Besuch des Eurogress, des Musikbunkers oder des Theater Aachens eingetauscht hätten werden sollen.
Diverse Veranstaltungen wurden nicht etwa komplett abgesagt, sondern lediglich verschoben. Und wieder verschoben. Und wieder verschoben. Doch was passiert eigentlich, wenn irgendwann solche Events wieder stattfinden können, man aber verhindert ist an dem neuen Termin. Im schlimmsten Fall könnten schließlich zwei Events auf das gleiche Datum verlegt werden.
Die Verbraucherzentrale NRW nimmt dazu auf ihrer Webseite Stellung. Dort heißt es: „Eine Verschiebung einer Großver-anstaltung müssen Sie nach Ansicht der Verbraucherzentralen grundsätz-lich nicht hinnehmen. Insbesondere wenn Sie an dem neuen Termin keine Zeit haben, können Sie die Karte zurückgegeben, den Eintrittspreis und ge-gebenenfalls die Vorverkaufsgebühren sowie die Versandkosten zurückverlangen.“
Wer Tickets für ein Event bereits vor dem 8. März 2020 geordert hatte, konnte das Geld nicht einfach zurück-erstattet bekommen. Der Gesetzgeber führte die sogenannte Gutscheinlösung ein, um (zumindest vorübergehend) gravierenderen finanziellen Schaden von Veranstaltern abzuwenden. Die beinhaltet, dass Kunden statt des Geldes einen Wertgutschein erhalten. Die-se Regelung galt bis einschließlich 31. Dezember 2021. Wer einen Gutschein erhalten hat und ihn nicht eingelöst hat beziehungsweise auch nicht vorhat, ihn bis zum 31. Dezember 2023 einzulösen, kann seit dem 1. Januar dieses Jahres sein Geld doch noch zurückverlangen. Die Verbraucherzentrale NRW teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die Rückzahlungsansprüche aus abgesag-ten Veranstaltungen innerhalb von drei Jahren verjähren. \ kte
Hilfe bei Ticketfragen gibt es bei KlenkesTicket im Kapuzinerkarree und im Medienhaus in der Dresdener Straße 3.
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