- Geschäfte mit einer Fläche bis 800qm dürfen wieder ihre Türen öffnen.
- Buchhandlungen sowie Auto- und Fahrradhändler dürfen generell wieder öffnen, unabhängig von der Ladenfläche.
- Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten. Das betrifft auch Fußballspiele, Schützenfeste und Festivals. Zahlreiche Volksfeste in der Region und Festivals in Nordrhein-Westfalen und Deutschland wurden bereits abgesagt.
- Restaurants, Bars, Kneipen und Hotels bleiben geschlossen.
- Friseure dürfen ab dem 4. Mai unter Auflagen wieder öffnen. So sollen Kunde und Friseur unter anderem Mundschutz tragen, und Schnitte dürfen nur am frisch gewaschenen Haar durchgeführt werden.
- Schulen und Hochschulen werden ab dem 4. Mai schrittweise wieder öffnen können. So soll insbesondere den Schülern geholfen werden, die in diesem Frühjahr ihre Abschlussprüfungen ablegen.
- Kitas bleiben vorerst geschlossen.
- Auch religiöse Zusammenkünfte bleiben verboten.
- Das Tragen einer Maske im Alltag, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, wird von der Bundesregierung „dringend empfohlen“.
Bund und Länder kommen am 30. April erneut zusammen, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
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