Eine frohe Nachricht erreichte die Betreiber des Musikbunkers am Dienstag. Mit sofortiger Wirkung können sie bei Konzerten und Partys wieder „normale“ Zuschauerzahlen in ihre Räume lassen.
Im Januar hatte das Verwaltungsgericht der Beschwerde einer Anwohnerin stattgegeben und eine seinerzeit sofort wirksame Publikumsbeschränkung verhängt. Am 28. Mai hat mit dem Oberverwaltungsgericht die nächste Instanz diese Beschränkung gekippt.
Planungssicherheit für Betreiber
Im Klartext bedeutet das: Der Musikbunker kann ab sofort wieder Veranstaltungen vor größerem Publikum veranstalten. Für die Betreiber freudige News, die ihnen zugleich Planungssicherheit geben.
„Wir freuen uns natürlich tierisch“, sagt Lars Templin vom Musikbunker e.V. „Gleichzeitig ändert sich unsere Situation nicht sonderlich.“ Nach wie vor stehe das Bemühen um Einvernehmen mit der Nachbarschaft im Zentrum des Interesses.
„Fühlen uns nicht wie Sieger.“
Templin: „Wir nehmen die Entscheidung des OVG nicht zum Anlass, uns wie Sieger zu fühlen und lautstark zu sein, wie wir lustig sind. Vielmehr ist sie Ansporn, uns weiter für ein friedliches Miteinander mit den Anwohnern stark zu machen.“
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht das letzte Wort im Rahmen der Verhandlung. Mit einem endgültigen Urteil ist in naher Zukunft nicht zu rechnen. Bis dahin gilt für den Musikbunker die alte Betriebserlaubnis von April 2013 – die vor dem ersten Urteil.\ Christoph Löhr
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