Derzeit laufen erneut Tarifverhandlungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. In städtischen Einrichtungen könnte es trotzdem wieder zu Warnstreiks kommen.
Die Betrofffenene
Betroffen werden zum einen, städtische Kindertageseinrichtungen sowie städtische Offene Ganztagsschulen sein. Das Dienstleistungsangebot der Stadtverwaltung wird offenbar auch eingeschränkt.
Auch der öffentliche Nahverkehr samt Bussen soll am kommenden Mittwoch ab 4 Uhr bis Betriebsende stillstehen.
Für den Fall eines Warnstreiks sollten Alternativen für diesen Tag zur Betreuung von Kindern gesucht werden. Die Einrichtung einer Notbetreuung ist nicht möglich.
Rechtlicher Anspruch für Streiklage
Für die Streiktage kann kein rechtlicher Anspruch auf Erstattung des Elternbeitrages geltend gemacht werden.
Ob und inwieweit der Rat der Stadt Aachen später eine freiwillige Erstattung beschließt, kann derzeit noch nicht vorausgesagt werden.
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