Das Verbot ist auf den Bereich auf und innerhalb des Grabenrings beschränkt und bezieht sich auf das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von zwei Metern überschreiten können. Das Verbot gilt für den Bereich des Grabenrings, da dort viele historische, religiöse und kulturell schützenswerte Gebäude stehen. Diese Gebäude sind durch das Feuerwerk an Silvester einer viel höheren Brandgefahr ausgesetzt als modernere Gebäude. Das Feuerwerksverbot soll dabei helfen, Brände, wie den Silvesterbrand der Nikolauskirche vor neun Jahren, zu vermeiden.
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