Auch beim Shoppen gilt: Maske auf! Die Geschäfte dürfen weiterhin öffnen, wenn sichergestellt wird, dass die Zahl der Kunden begrenzt bleibt. Pro zehn Quadratmeter darf sich jeweils eine Person im Laden aufhalten. Das gilt für Supermärkte ebenso, wie für Modegeschäfte und den lokalen Einzelhandel. Auch Friseurbesuche oder ein Gang zur Fußpflege sind möglich.
Überall wo es zu eng wird und der Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann, sollte die Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Innerhalb Aachens gibt es außerdem an folgenden Stellen eine Maskenpflicht:
Augustinerplatz
Kockerellstraße
obere Pontstraße (von Markt bis Neupforte und von Driescher Gässchen bis Heilig Kreuz)
Markt und Katschhof
Jakobstraße (bis Johannes-Paul-II Straße)
Johannes-Paul-II Straße
Ritter-Chorus-Straße
Krämerstraße
Hühnermarkt
Rethelstraße
Rommelsgasse
Hof
Rommeneygasse
Münsterplatz
Kleinmarschierstraße (ab Jesuitenstraße)
Schmiedstraße
Spitzgässchen
Domhof
Fischmarkt sowie die Annastraße (von Fischmarkt bis Ecke Frère-Roger-Straße)
Darüber hinaus ist eine Mund-Nase-Bedeckung in den Fußgängerzonen Adalbertstraße, Holzgraben, Dahmengraben, Großkölnstraße, Buchkremerstraße, Ursulinerstraße, Wirichsbongardstraße (zwischen Reihstraße und Friedrich-Wilhelm-Platz), Burtscheider Markt (ab Ecke Hauptstraße), Kapellenstraße (im Bereich Viehhofstraße bis Altdorfstraße), Altdorfstraße (bis Wendehammer) verpflichtend zu tragen.
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