Auf die fehlenden Gewerbeflächen in Aachen machte bereits das städtische Immobilienmanagement mit dem Vorhaben aufmerksam, den Flächennutzungsplan für 2030 ändern zu wollen.
Über die Vorlage für die nächste Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses am nächsten Dienstag hatten wir bereits berichtet.
Der von der Stadt nun freiwillig angefertigte Immobilienbericht 2013 macht darüber hinaus deutlich, dass auch bezahlbarer Wohnraum in der Stadt immer knapper wird.
In 7 Jahren nur noch die Hälfte an Sozialwohnungen übrig
Die Zahlen des aktuellen Immobilienberichts belegen, dass immer mehr Objekte des öffentlich geförderten Wohnungsbestandes aus der Mietbindung raus fallen. 2007 gab es noch rund 13.300 Sozialwohnungen, nun ist die Anzahl schon auf 9.000 zusammen geschrumpft.
Für das Jahr 2021 wird im Bericht die Prognose gegeben, dass dann nur noch etwa 6.700 städtische Sozialwohnungen übrig geblieben sind.
Stadtverwaltung ergreift Maßnahmen
Der aktuelle Immobilienbericht gibt auch Aufschluss über die Präventionsmaßnahmen der Stadtverwaltung, die bezahlbaren Wohnraum in der Innenstadt sicher stellen sollen.
Zum einen wäre da die Verpflichtung von Investoren, bei ihren neuen Wohungsbauprojekten 20 Prozent der Wohnungen als öffentlich geförderte Mietwohnungen zu bauen, zum anderen saniert die städtische Wohnungsbaugesellschaft aktuell Teile ihrer Bestände.
Momentan werden darüber hinaus an mehreren Orten in der Stadt soziale Wohnungsbauprojekte vorangetrieben, darunter an der Stolberger und Vaalser Straße.
SPD-Ratsherr will Probleme angehen
SPD-Ratsherr Norbert Plum äußerte sich gegenüber der „Aachener Zeitung“ sogar dahingehend, dass man im Rat der Stadt darüber nachdenke, die Quote für öffentlich geförderte Mietwohnungen bei neuen Bauprojekten auf 30 Prozent anzuheben.
Plum, der in der neuen Ratsperiode Vorsitzender des Woihnungs- und Liegenschaftsausschusses wird, nahm die Kritik einzelner Bürgerinitiativen am neuen Flächennutzungsplan zur Kenntnis, verwies aber gegenüber der „AZ“ darauf, dass die Schaffung neuer Wohn- und Gewerbeflächen höchste Priorität habe.\ mb
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