Nach einem monatelangen Lockdown sollen ab dem 8. März Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen schrittweise wieder geöffnet werden. Doch die neuen Lockerungen sind größtenteils an den jeweiligen Inzidenzwert gebunden: Um Öffnungen zu ermöglichen, muss die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Zeitraum von sieben Tagen unter 100 liegen. In Aachen gilt hierbei der Inzidenzwert der StädteRegion.
In einem ersten Öffnungsschritt wurden am 1. März Friseursalons, Kitas und teilweise auch die Schulen wieder geöffnet. Am 8. März folgt nun der zweite Schritt: Unabhängig von der Inzidenz soll die Öffnung von Buchhandlungen, Blumengeschäften und Gartenmärkten erfolgen. Hier gilt die Regel: 1 Kunde pro 10 beziehungsweise 20 Quadratmetern Verkaufsfläche. Auch körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder angeboten werden, hier ist teilweise ein tagesaktueller Test erforderlich. Dies gilt ebenso für Fahr- und Flugschulen.
Inzidenzabhängige Öffnungen
Auch der dritte Öffnungsschritt ist für den 8. März vorgesehen, hier ist jedoch der jeweilige Inzidenzwert maßgeblich: Bei einer Inzidenz unter 50 soll eine Öffnung von Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten möglich sein sowie kontaktfreier Sport im Freien mit höchstens zehn Personen. Im Einzelhandel gilt: ein Kunde pro 10 beziehungsweise 20 Quadratmeter, je nach der Größe der Verkaufsfläche.
Auch bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 sollen diese Einrichtungen öffnen können, dann jedoch nur mit einem individuellen Termin. Im Freien ist dann noch Individualsport mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Bei Gruppen von Kindern gilt eine Höchstzahl von 20.
Zwei Wochen nach dem dritten Öffnungsschritt, also frühestens am 22. März, könnten dann neue Lockerungen folgen. Bei einer Inzidenz unter 50 sollen die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen können. Kontaktsport im Freien und kontaktloser Sport in Innenräumen soll dann wieder möglich sein. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos notwendig, für den Besuch von Außengastronomie ist zusätzlich eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Weitere 14 Tage später, also frühestens am 5. April, gilt dann: Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen auch wieder Freizeitveranstaltungen im Freien mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden sowie Kontaktsport im Innenbereich. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 darf der Einzelhandel ohne Terminbuchung für einen Kunden pro 10 beziehungsweise 20 Quadratmeter öffnen.
Am 22. März soll auf einer Konferenz der Ministerpräsidenten über (weitere) Lockerungen in den Bereichen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotelerie beraten werden.
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