In NRW weisen mittlerweile rund 30 Kreise und kreisfreie Städte eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 auf. Darum greift dort ab heute die bundesweit vereinbarte Notbremse, die in der neuen Corona-Schutzverordnung festgelegt ist. Dies gilt auch für die Städteregion Aachen, wo die 7-Tages-Inzidenz am Freitag, 26. März, bei 102 lag, wie die Zahlen des Landeszentrums Gesundheit NRW belegen.
Die Notbremse besagt grundsätzlich, dass alle zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder zurückgenommen werden. Alternativ können die betroffenen Kommunen in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales jedoch auch eine „Test-Option“ wählen. Bei der Test-Option können die bereits erfolgten Öffnungen beibehalten werden – jedoch nur für Kunden, Besucher und Nutzer mit tagesaktuellem, negativem Schnell- oder Selbsttest.
Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und Städteregion Aachen haben sich am vergangenen Freitag einstimmig dafür entschieden, ab Montag, 29. März, von der Test-Option Gebrauch zu machen. Dies ist vor allem deshalb möglich, weil es in der Städteregion mit rund 200 Teststellen ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen gibt.
Mit einem von einer zugelassenen Stelle bestätigten Schnell- oder Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden ist, können die bislang schon ermöglichten Lockerungen wie Click and Meet in Geschäften, Terminbesuche in Museen und Zoos und weiteren Einrichtungen, etc. aufrechterhalten werden. Selbstverständlich gelten hierbei weiterhin die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit und weitere.
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