Um Personalkosten zu sparen, bot das Uniklinik 2011 allen nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern ab einer bestimmten Altersgrenze den Vorruhestand gegen eine Abfindungszahlung an. Unter den 30 Mitarbeitern, die dieses Angebot angenommen haben, war auch ein 63-jähriger Verwaltungsbeamter. Allerdings dürfen Beamte keine Abfindungszahlungen erhalten.
Anonyme Anzeige macht auf den Fall aufmerksam
Eine anonyme Anzeige gegen die Leitung des Klinikums sorgte für den Gang vor Gericht. Der Fall wurde nun vor dem Verwaltungsgericht verhandelt, da das Klinikum die Summe von 100.000 Euro, auf geheiß des Wissenschaftsministerium NRW, von dem ehemaligen Beamten zurückforderte.
Der 63-jährige Dürener aber weigerte sich und das Klinikum entschied sich für eine Klage.
Gesetz schlägt Gesetz
Das Verwaltungsgericht hat nun beschlossen, dass der Mann die Abfindungszahlung behalten darf. Die Zahlung war zwar rechtwidrig, aber mit einer Rückzahlung der Abfindung hätte der pensionierte Beamte das Recht wieder im Klinikum zu arbeiten und einmal pensionierte Beamte dürfen nicht wieder eingestellt werden.
Der leitende Mitarbeiter, der 2011 die Zahlung bewilligt hat, ist nicht mehr im Klinikum tätig. \sw
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