Damit bleibt die Stadt Aachen in haushalterischer Sicht handlungsfähig, stellt Kämmerin Annekathrin Grehling fest, und weist darauf hin, „dass dies heutzutage keine Selbstverständlichkeit ist“.
Kein Freibrief
Doch sei dies kein Freibrief, so die Kämmerin bei ihrer Erklärung am Abend im Hauptausschuss in Köln. Die Konsolidierung müsse auch in Zukunft weiter voran getrieben werden, um genau diese Handlungsfähigkeit so lange wie möglich bewahren zu können.
In der Verfügung aus Köln heißt es: „Formale Gründe für eine Versagung der Genehmigung oder die Forderung nach Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ergeben sich nach Prüfung der Anzeige und der dazugehörigen Unterlagen nicht.“
Fehlbetrag von 36,6 Millionen
Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass es der Stadt Aachen auch mit diesem Haushaltsplan nicht gelungen sei, einen spürbaren Konsolidierungsweg einzuschlagen.
Der Haushaltsplan 2016 weist einen Fehlbedarf in Höhe von rund 36,6 Millionen Euro auf. Die Allgemeine Rücklage der Stadt Aachen wird sich entsprechend verringern. „Das Ziel, den jährlichen Haushaltsausgleich zu erreichen und somit das Eigenkapital zu erhalten, muss oberste Priorität haben“, so die Kölner Bezirksregierung.
Und weiter: „Das Eingehen neuer Haushaltsbelastungen sollte nach Möglichkeit vermieden werden.“
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