Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte das Land NRW auf Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Aachen verklagt und bereits in erster Instanz Recht bekommen. Nach der mündlichen Verhandlung des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens am 31. Juli 2019 verkündet das Gericht sein Urteil: Das Land Nordrhein-Westfalen muss vorsorglich weitere Maßnahmen in den Plan aufnehmen, die eine NO2-Grenzwerteinhaltung garantieren. Das bedeutet: Ein Diesel-Fahrverbot muss nicht zwingend umgesetzt werden, dennoch ist die Prüfung eines Fahrverbots erforderlich.
Diese Entscheidung betrifft auch weitere 13 Städte in Nordrhein-Westfalen. Hier klagte ebenfalls die Deutsche Umwelthilfe für saubere Luft. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bietet NRW-Landesregierung Gespräche an, um schnell Lösungen zu finden.
Aachens Stadtdirektorin Annekathrin Grehling betonte: „Das Gericht hat uns konkret in die Pflicht genommen, nicht nur unsere bisher geplanten Maßnahmen um zu setzen, sondern auch im Sinne einer vorsorgenden Planung, ergänzende Maßnahmen für den Fall einer drohenden Zielverfehlung fest zu legen.“ Grehling weiter: „Wir stehen also in der Verantwortung, ganz konkret die Erreichung unseres Ziels auf Basis der gegebenen Maßnahmen fortlaufend zu hinterfragen und ihre tatsächliche Wirkung zu belegen. Wir sind gefordert, Vorsorge zu treffen und ergänzende Maßnahmen zu verankern, um genau dies ab zu sichern. Eben dies macht eine unverzügliche Überarbeitung des Luftreinhalteplans erforderlich. Dabei ist natürlich auch die Verhängung eines Fahrverbots zu prüfen, aber eben nicht als die einzige denkbare Maßnahme.“
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