Wie im letzten Jahr ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einen Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings verboten. Gebäude, wie beispielsweise der Dom, die historisch, religiös und kulturell von hoher Bedeutung sind, sollen dadruch geschützt werden. Zusätzlich wird – zum Schutze der Menschen vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus – die Verwendung von Pyrotechnik auf den nachfolgenden Straßen, Plätzen und in zum Jahreswechsel bekannten publikumsträchtigen Bereichen in der Stadt Aachen untersagt:
• Stadtbezirk Aachen-Mitte:
Turmstraße ab Einmündung Prof.-Pirlet-Staße bis Roermonderstraße, Pontwall, Pontstraße ab Pontwall bis Templergraben, Theaterplatz sowie der Stadttheatervorplatz, Abzweig Heinrichsallee über Kreuzung Heinrichsallee/Stiftstraße über Heinrichsallee bis Einmündung Adalbertstraße, Adalbertstraße ab Hausnummer 100 (Aquis Plaza) bis Kaiserplatz, Kaiserplatz bis Kreuzung (Heinrichsallee, Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg), sowie die in diesem Bereich innenliegenden Straßen Adalbertstift und Stiftstraße, Burtscheider Straße ab Zollamtstraße bis Kreuzung (Kasinostraße/Krugenofen/Hauptstraße), Halifaxstraße zwischen An den Finkenweiden und Vaalser Straße
• Stadtbezirk Aachen-Brand: Marktplatz mit Platz- und Fußgängerbereich einschließlich der Sackgasse bis Marktplatz Hausnummern 5-15, Paul-Küpper-Platz einschließlich nebenliegender Grünanlage, Ehrenmal und Treppenanlage, Eschenallee, Parkanlage an der Eschenallee (ehem. Friedhof), Brander Wall (Naherholungsgebiet) eingegrenzt zwischen Fußweg Herderstraße/Rombachstraße, Siedlungsgebiet Brander Feld, Münsterstraße und BAB 4
• Stadtbezirk Aachen-Eilendorf: Öffentliche Sport-, Freizeit-und Erholungsfläche /- park „Auf dem Knopp“ auf dem Wolfsberg. Die Fläche grenzt an den Wirtschaftsweg zwischen Prunkweg und Herrenbergstraße (Flurstück 335, Flur 21, Gemarkung 054174)
• Stadtbezirk Aachen-Haaren/Verlautenheide: Haarener Markt eingegrenzt zwischen Alt-Haarener-Straße ab Hausnummern 66/99 bis Haarener Gracht ab Hausnummern 1-3/5 (Versammlungsplatz Ortsmitte)
• Stadtbezirke Aachen-Richterich/Laurensberg: Brücke BAB 4, Weg zwischen Bücke BAB 4 und Landgraben, Landgraben ab Hausnummer 60 bis Berensberger Straße zwischen Richtericher Straße und Ferberweg
Das Verbot gilt für 48 Stunden, vom Morgen des 31. Dezember 2020, 0 Uhr bis zum 1. Januar 2021, 24 Uhr.
Auch das Versammlungsrecht wird hier keine Spielräume eröffnen. Demonstrationen, die offenkundig nur Ersatz für Silvesterfeierlichkeiten sein sollen, werden nicht geduldet. Das Ordnungsamt hat für die Silvesternacht einen Sonderdienst angeordnet. Alle Außendienstkräfte werden im Einsatz sein. Auch die Polizei wird mit starken Kräften präsent sein. Ordnungsamt und Polizei werden gemeinsame Streifen durchführen. Die Bundespolizeiinspektion Aachen kooperiert ebenfalls mit dem Ordnungsamt und der Landespolizei, um die Durchsetzung des Feuerwerksverbots und der Corona-Regeln zu unterstützen. Die Einsatzkräfte werden konsequent und nachdrücklich auf die Einhaltung der Corona-Regeln hinweisen und bei Missachtung einschreiten.
WEITEREMPFEHLEN