Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat eine Allgemeinverfügung für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erlassen. Diese regelt, dass unter anderem Apotheken, Ärzte, private Testzentren und andere Anbieter, die schon bisher Corona-Schnelltests durchgeführt haben und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, ab sofort auch die neuen, kostenlosen Schnelltests anbieten und abrechnen können.
In der StädteRegion Aachen sind das die Testzentren auf dem Bendplatz (RapidCare), in der Blondelstrasse (Medicare) und das Gemeinsame Abstrichzentrum am Tivoli. Bürgerinnen und Bürger erhalten vor Ort einen Nachweis über das Testergebnis (entweder elektronisch oder in Papierform). Bei positivem Testergebnis soll eine sofortige PCR-Bestätigungstestung erfolgen.
Zwei weitere Testzentren am Bahnhof Rothe Erde und auf dem Parkplatz des Waldfriedhofs mit einer Kapazität von bis zu 1.000 Test am Tag werden durch RapidCare ab Freitag, 12. März, in Betrieb genommen.
Weitere Testmöglichkeiten in den städteregionalen Kommunen sind in Planung. Hierzu bedarf es jedoch weitergehender Informationen des Landes zu den konkreten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, sich mindestens einmal pro Woche im Rahmen der Verfügbarkeit testen lassen können.
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