Seit 2010 sind die Unterhaltssätze für Trennungskinder gleich geblieben, ab dem 1. August wird sich das ändern: Die Bedarfssätze von Millionen unterhaltsberechtigten Kindern werden angehoben.
Gute Nachricht
Jürgen Soyka, Familienrichter am Oberlandesgericht (OLG) verkündet gestern: „Kinder bekommen endlich mehr Geld“. Dabei steigen die Sätze durchschnittlich um 3,3 Prozent.
Dies ist eine schöne Entwicklung, denn zuletzt war in der Tabelle nur etwas für die Unterhaltszahler getan worden anstatt für die Kinder: Die Unterhaltszahler – meist Väter – durften einen höheren Betrag für sich behalten.
Zahlen
Von nun an wird insbesondere der steuerliche Kinderfreibetrag berücksichtigt, der am 22. Juli um 144 Euro auf 4.512 Euro erhöht wurde. Daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestunterhalt für unter Sechsjährige von 328 (bisher: 317) Euro.
Für Kinder, die älter als 18 Jahre alt sind, beträgt der Mindestunterhalt ab August 504 (bisher: 488) Euro.
Kindergeld
Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um jeweils vier Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind zahlt die Familienkasse dann 188 Euro im Monat, für das dritte Kind 194 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 219 Euro.
Der Betrag wird in der Regel zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet. Allerdings sind in diesem Jahr noch die alten Kindergeldbeträge maßgebend.
Die Erhöhung verbleibt ausschließlich bei dem betreuenden Elternteil. Der Hintergrund ist wohl, dass die Kinder in dem Jahr zunächst weniger Unterhalt bekommen.
Zukunft
Anfang 2016 werden die unterhaltsberechtigten Kinder wahrscheinlich erneut mehr Geld bekommen, da der steuerliche Kinderfreibetrag dann auf 4.608 Euro steigt und eine weitere Anhebung der Sätze in der Düsseldorfer Tabelle zur Folge haben müsste. \ sim
WEITEREMPFEHLEN