Gilt ein Arbeitsvertrag auch, wenn er nur mündlich oder per Handschlag geschlossen wurde?
Ja, ein Arbeitsvertrag ist auch gültig, wenn er mündlich oder per Handschlag geschlossen wurde. Nach § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz muss jedoch der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen.
Gibt es eine maximale Zahl von Überstunden, die pro Woche oder Monat unbezahlt geleistet werden dürfen?
Hier ist der Inhalt des Arbeitsvertrags entscheidend. Es ist durchaus zulässig im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, dass eine bestimmte Menge von Mehrarbeitsstunden, maximal 25 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit, mit dem Gehalt abgegolten ist. Allerdings dürfen tarifliche Vergütungsbestimmungen dadurch nicht unterlaufen werden. Übersteigt das monatliche Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung – diese liegt in 2019 bei 6700 Euro – kann im Arbeitsvertrag sogar geregelt werden, dass alle Mehrarbeitsstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.
Hat man als Arbeitnehmer ein Recht darauf, seine Arbeitszeit zu reduzieren, beispielsweise von Vollzeit auf Halbzeit?
Arbeitnehmer können nach den Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes jederzeit Teilzeit verlangen. Der Arbeitgeber muss diesem Antrag in der Regel stattgeben. Der Arbeitgeber kann seinerseits die Arbeitszeit aber nur dann reduzieren, wenn entweder die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer damit einverstanden ist oder ein ausreichender Grund für eine Änderungskündigung vorliegt. Zudem kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit reduzieren, wenn die Voraussetzungen für Kurzarbeit gegeben sind.
Ist ein alter Arbeitsvertrag noch gültig, wenn sich inzwischen die Rechtsprechung geändert hat?
In jedem Fall bleibt der Arbeitsvertrag bestehend. Eine Änderung der Rechtsprechung kann jedoch durchaus Einfluss auf die Anwendung einzelner Klauseln im Arbeitsvertrag haben. Es kann sogar sein, dass eine Vertragsklausel dann gar nicht mehr angewendet werden kann.
Wenn eine Firma von einer anderen aufgekauft wird, nehmen die Arbeitnehmer ihre Urlaubstage und Überstunden automatisch mit oder werden die dann neu gezählt?
Egal, ob nur die Gesellschafter wechseln oder ein Betrieb oder eine Betriebsabteilung aufgekauft werden, wird das Arbeitsverhältnis unverändert fortgeführt, so dass Zeitguthaben und Urlaubstage aus diesen Gründen nicht verfallen.
Kann man für dieselbe Arbeit in derselben Firma wieder weniger Gehalt bekommen, wenn man vorher mehr bekommen hat?
Dies ist durchaus möglich, beispielsweise durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist allerdings auch denkbar, dass im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen die Tarifvertragsparteien eine Absenkung der Entgelte beschließen.
Ist es rechtsgültig, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass die Arbeitnehmer untereinander nicht über ihr Gehalt sprechen dürfen? Was kann passieren, wenn sie es doch tun?
Inzwischen hat die Rechtsprechung festgestellt, dass es erlaubt ist, mit Kollegen über das Gehalt zu sprechen. Daher kann dieses nicht mehr sanktioniert werden. \
Website Vereinigte Unternehmerverbände Aachen
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