20. April 2020


Lieferservice Einzelhandel: Gastronomie in Zeiten des Corona-Virus - Teil V

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Update 20.4.2020: Ab Montag, 20. April 2020, tritt eine Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Diese gilt vorerst bis zum 3. Mai 2020. Zusätzlich zu den Geschäften, die bisher geöffnet waren – u. a. Lebensmitteleinzelhandel, Drogeriemärkte, Apotheken, Baumärkte – dürfen nun auch alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² Verkaufsfläche wieder öffnen.